Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative

Die Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative ist ein Zusammenschluss von über 20 Städten und Landkreisen und zahlreichen weiteren Akteuren. Sie steht für Konzept und Praxis Kommunaler Koordinierung bei der Gestaltung der Übergänge Schule – Arbeitswelt „vor Ort“.  Die Arbeitsgemeinschaft sieht für sich zwei zentrale, miteinander eng verbundene Aufgaben: sich „anwaltschaftlich“ für die Anerkennung von Kommunaler Koordinierung und gute und förderliche Rahmenbedingungen einzusetzen, und die fortlaufende Verbesserung der lokalen Praxis zu unterstützen.

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Definition Kommunale Koordinierung

Kommunale Koordinierung ist ...

Kommunale Koordinierung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt ist das „Markenzeichen“ der Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative (www.kommunale-koordinierung.de). Die Arbeitsgemeinschaft versteht sich als eine Art „Motor“ für die praktische Erprobung und Verbreitung von Kommunaler Koordinierung und engagiert sich „anwaltschaftlich“ für förderliche Rahmenbedingungen.

Kommunale Koordinierung meint eine verantwortliche und Impulse gebende Federführung bei der wirksamen Gestaltung gelingender Übergänge von der Schule in die Arbeitswelt. Die Gesamtheit der Übergangswege im Gebiet einer Stadt oder eines Kreises wird dabei als ein zu gestaltendes lokales Übergangssystem gesehen.

Aus der Sicht der Arbeitsgemeinschaft ist Kommunale Koordinierung nicht ohne Lokale Verantwortungsgemeinschaft denkbar. Darunter wird die Gesamtheit der „Akteure“ verstanden, die auf Übergänge Einfluss haben und für deren wirksame Gestaltung gebraucht werden 

Kommunale Koordinierung wirkt in diesem Sinne wie eine „Spinne im Netz“ der Lokalen Verantwortungsgemeinschaft. Dies kann sie, weil und wenn sie sich auf die Autorität der gewählten politischen kommunalen Spitze bezieht und durch sie legitimiert ist. Bürgermeister und Landräte sind dem Allgemeinwohl und der Daseinsvorsorge für die von ihnen vertretenen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Hierzu gehört auch, dass die Gestaltung des Übergangs und die darauf bezogene Kommunale Koordinierung regelmäßig zum Gegenstand von Beratungen und Entscheidungen in den Stadträten und Kreistagen werden.

Diese generelle Aufgabe unterscheidet sie von allen anderen Akteuren der Lokalen Verantwortungsgemeinschaft, die jeweils spezifische und – bezogen auf den Gesamtprozess Übergang – auch partielle Aufgaben wahrnehmen oder Interessen verfolgen. Entscheidend ist es, unter der auf diese Weise legitimierten kommunalen Federführung zwischen allen Akteuren der lokalen Verantwortungsgemeinschaft gemeinsame Schnittflächen zu definieren und abgestimmte Handlungsprogramme zu entwickeln, ihre Umsetzung zu befördern und auf ihre Wirksamkeit zu achten.

Kommunale Koordinierung in diesem Sinne kann sich nicht mit Moderation begnügen, sondern muss pro – aktiv und professionell handeln. Koordinierungsstellen, die im Organigramm der kommunalen Entscheidungsstrukturen einen Ort brauchen, der sie handlungsfähig hält, sind hierfür ebenso Voraussetzung wie ein Instrumentenset und ein Repertoire an Regeln und Verfahren. Hierzu liegt sowohl aus der Arbeitsgemeinschaft als auch als Produkte diverser Förderprogramme eine Vielzahl von Handreichungen vor.

Mittlerweile hat sich die Einsicht breit durchgesetzt, dass die Gestaltung von Übergängen eine Daueraufgabe ist, die einer dauerhaften institutionellen Verankerung bedarf.

Wirksamkeit erlangt Kommunale Koordinierung erst dann, wenn es zu einem guten Zusammenspiel der einschlägigen Dienste der Stadt – bzw. Kreisverwaltung und der mit ihr direkt verbundenen Einrichtungen und Betriebe mit den „externen“ Partnern der Lokalen Verantwortungsgemeinschaft kommt.

„Nach innen“ kann dies durch in Verwaltungen übliche Vorgehensweisen und Verfahren sichergestellt werden kann, in denen ein produktiver Ausgleich zwischen Zuständigkeit und gemeinsamer Verantwortung gesucht werden muss. Die stetig wachsenden kommunalen Aufgaben und deren Anbindung an verschiedene Fachministerien auf Landesebene führen oftmals zu einem lokalen Nebeneinander verschiedener Koordinierungsstrukturen mit erheblichen Überschneidungen. Auch hierfür bedarf es wirksamer kommunaler Synergiebildungen. 

„Nach außen“ wird die erforderliche enge Zusammenarbeit durch Vereinbarungen erzielt, die sinnvoller Weise generelle gemeinsame Ziele und Verfahren der Zusammenarbeit mit konkreten Handlungsprogrammen für definierte Zeiträume kombinieren. Hierfür müssen die externen Partner bereit und in der Lage sein, sich der Kommunalen Koordinierung für die vereinbarten gemeinsamen Handlungsprogramme zuzuordnen.

Obwohl es mittlerweile – sowohl im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft als auch weit über sie hinaus – eine erhebliche Zahl praktizierter Kommunaler Koordinierungen gibt, ist ihre Stellung ungesichert: sie wird vor allem aus dem Blickwinkel der Kommunalfinanzen als freiwillige Leistung angesehen.

 

Schon frühzeitig hat die Arbeitsgemeinschaft darauf hingewiesen, dass es sich bei Kommunaler Koordinierung um eine politische Pflichtaufgabe handele. Sie bedarf aber zu ihrer Absicherung eine legale Anerkennung. Deswegen fordert die Arbeitsgemeinschaft in ihrer Freiburger Erklärung die Länder als zentrale Rahmensetzer für kommunales Handeln auf, dies als eine ständige kommunale Aufgabe auch rechtlich zu verankern.

Eine wirksame Gestaltung von Übergängen von der Schule in die Arbeitswelt hängt in erheblichem Umfang auch von landespolitischen Rahmensetzungen ab, insbesondere immer dann, aber nicht nur, wenn Schule als Partnerin gefordert ist. Die kommunale Familie weist schon seit Jahren auf die gewachsene Rolle von Städten und Landkreisen im Feld der Bildung hin. Vor diesem Hintergrund sind die Kommunen der Rolle als bloße Umsetzer von Politik aus „übergeordneten Ebenen“ im Feld von Bildung entwachsen. Sie plädieren für eine Übergangs- und Bildungspartnerschaft zwischen Kommunen und Ländern auf Augenhöhe.

Das Konzept Kommunale Koordinierung hat Berührungspunkte zum Konzept des Lokalen Übergangsmanagements bzw. des Kommunalen Bildungsmanagements. Gegenüber dem „Lokalen Übergangsmanagement“ betont es aber die verantwortlich federführende Rolle der Kommunen. Gegenüber beiden setzt es sich vom Begriff des Managements ab, weil mit „Management“ die komplexe Gestaltungsaufgabe, um die es geht, zu technisch – organisatorisch formuliert ist.

Die Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative versteht den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt  als eine Periode wichtiger bildungsbiografischer Weichenstellungen und insofern auch als Teil der zu gestaltenden lokalen Bildungslandschaften. Vor diesem Hintergrund hat eine Reihe von in der Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative mitarbeitenden Städten und Kreisen eine Erweiterung der Kommunalen Koordinierung unter bildungsbiografischen Gesichtspunktenvorgenommen; Kommunale Koordinierung wird auf diese Weise immer stärker für die gesamte lokale Bildungslandschaft in Anspruch genommen.

Über den Stand von Praxis und Konzeption der Kommunalen Koordinierung, wie sie die Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative versteht, informiert umfassend: Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative (Herausgeber) 2013