Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative

Die Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative ist ein Zusammenschluss von über 20 Städten und Landkreisen und zahlreichen weiteren Akteuren. Sie steht für Konzept und Praxis Kommunaler Koordinierung bei der Gestaltung der Übergänge Schule – Arbeitswelt „vor Ort“.  Die Arbeitsgemeinschaft sieht für sich zwei zentrale, miteinander eng verbundene Aufgaben: sich „anwaltschaftlich“ für die Anerkennung von Kommunaler Koordinierung und gute und förderliche Rahmenbedingungen einzusetzen, und die fortlaufende Verbesserung der lokalen Praxis zu unterstützen.

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Dortmunder Modell Sprachkompetenz für Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte

Dortmund, 08.06.2020

Konzept und Umsetzung in Dortmund für die Sommerferien 2020

Bei dem „Dortmunder Modell“ handelt es sich um eine Förderung für Dortmunder Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Defiziten in der deutschen Bildungssprache ihre schulfachlichen Potenziale nicht voll entfalten können. Zumeist liegt eine Migrationsgeschichte vor. Zu ihrer Förderung werden über das gesamte Schuljahr hinweg an den beteiligten Schulen kleine Gruppen von vier bis sechs Schüler*innen einer Klasse oder Jahrgansstufe eingerichtet, die von Lehramtsstu-dierenden der TU Dortmund zusätzlich zum Stundenplan fachsprachlich gefördert werden. Inhalt ist die auf ein benanntes Unterrichtsfach bezogene Sprachförde-rung.

Inhalt ist die auf ein benanntes Unterrichtsfach bezogene Sprachförderung. Diese erfolgt in Absprache mit den Fachlehrkräften und im Kontext an Ausschnitten der in der Lehrerausbildung vermittelten Kompetenzen (vgl. Lehrerausbildungsgesetz LABG 2009/16). Durch die Beteiligung am Programm werden Schulen darin unterstützt, ihrem Auftrag der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler sowie der Förderung der deutschen Sprache in allen Fächern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I § 6, Abs. 6) gerecht zu werden. 

Die Laufzeit des Förderunterrichts beträgt ein Schuljahr, beginnend ca. 4 Wochen nach den Sommerferien, und umfasst ca. 100 Stunden je Fördergruppe. Der Förderunterricht beginnt als mehrwöchige Assistenzförderung mit jeweils zwei Wochenstunden aktiver Anwesenheit der Studentischen Förderlehrkräfte im Unter-richt, und wird anschließend mit vier Wochenstunden fortgesetzt, von denen zwei Wochenstunden für die eigenständige Förderung zur Verfügung stehen. Für jede eigenständig geförderte oder assistierte Stunde erhalten die Studentischen Förderlehrkräfte eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Stunde

Die Finanzierung dieses Angebots erfolgt hälftig aus Mittel des Fachbereichs Schule und aus BuT-Mitteln. 

 

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte auch dieser Förderunterricht nicht stattfin-den. Die Kinder und Jugendlichen konnten so nicht weiter gefördert werden, auf der anderen Seite konnten die Studierenden Ihre Leistungen nicht erbringen.

Um die Förderung der Kinder und Jugendlichen weiterhin zu ermöglichen, soll der Förderunterricht als Sommerferienangebot in den Schulen nachgeholt werden. 

Unterstützt werden sollen die Studierenden ggf. durch Schulsozialarbeiter*innen der jeweiligen Schule, so dass neben der fachlichen auch die soziale Förderung der Schüler*innen möglich ist. 

Voraussichtlich können  mit 110 Studierenden zwischen 440 und 660 Schüler*innen mindestens eine Woche lang 5 Stunden täglich in kleinen Gruppen gefördert werden.

Das Sommerferienangebot richtet sich an alle Schulformen und  findet statt an den Schulen, die am Dortmunder Modell beteiligt sind.